Ihre Fragen aus der Praxis
Wie kann unser Arbeitgeber ein ehrliches, aber dennoch wohlwollendes Zeugnis ausstellen?
Frage: In unserem Betrieb ist es kürzlich zu einer Auseinandersetzung zwischen unserem Arbeitgeber und einem ehemaligen Kollegen über dessen Zeugnis gekommen. Unser früherer Kollege vertrat die Auffassung, dass das Zeugnis nicht gut genug sei. Unser Arbeitgeber hielt dem entgegen, dass er ein wohlwollendes Zeugnis ausgestellt habe. Zudem müsse er Wohlwollen hin oder her bei der Wahrheit bleiben. Im Grunde genommen moniert er, dass viele Arbeitszeugnisse nicht mehr aussagekräftig sind. Um entsprechende Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden, wollen wir als Betriebsrat ein grundsätzliches Gespräch mit unserem Arbeitgeber führen. Wir fragen uns deshalb, wie wir positiv Einfluss auf Arbeitszeugnisse nehmen können. Können Sie helfen?
Friederike Becker-Lerchner
30.09.2024
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1 Min Lesezeit
Antwort: Wohlwollendes Zeugnis ist Pflicht
Als Betriebsrat haben Sie im Hinblick auf Arbeitszeugnisse keine Beteiligungsrechte. Dementsprechend schwierig wird es für Sie, Einfluss zu nehmen. Es ist nett, wenn Ihr Arbeitgeber sich bereit erklärt, die Grundsätze mit Ihnen zu besprechen. Das muss er allerdings nicht. Deshalb wird er sich im Zweifel auch nicht auf irgendeine Art von Vereinbarung zu diesem Thema einlassen.
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