PRAXISWISSEN

Wie Ihre Betriebsratsarbeit behindert werden kann

Das BetrVG stellt Ihre Tätigkeit als Betriebsrat und die anderer Organe der Betriebsverfassung in mehreren Vorschriften unter einen besonderen Schutz. Dazu zählt auch, dass Sie in Ihrer Arbeit nicht benachteiligt werden dürfen.

Friederike Becker-Lerchner

02.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Weite Auslegung der Begriffe „Störung“ und „Behinderung“

Nach § 78 Abs. 1 BetrVG dürfen

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