Angebot zur Weiterbeschäftigung
Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, die mit dem Angebot, dieses unter geänderten Bedingungen fortzusetzen, verbunden ist (§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Ziel der Änderungskündigung ist daher nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern seine Fortführung zu anderen Bedingungen.
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