Änderungskündigung

Wie Ihr Arbeitgeber Sie bei Änderungskündigungen einzubinden hat

Änderungskündigungen stehen bei einigen Arbeitgebern hoch im Kurs. Sie bieten Arbeitgebern häufig die richtige Flexibilität, um auf geänderte Bedingungen zu reagieren, ohne Arbeitnehmern direkt zu kündigen. Wie bei jeder anderen Kündigung sind Sie als Betriebsrat auch bei einer Änderungskündigung immer anzuhören. Ihre Aufgabe ist es dabei, zu prüfen, ob es eine weniger einschneidende Maßnahme gibt.

Friederike Becker-Lerchner

04.10.2024 · 4 Min Lesezeit

Angebot zur Weiterbeschäftigung

Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, die mit dem Angebot, dieses unter geänderten Bedingungen fortzusetzen, verbunden ist (§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Ziel der Änderungskündigung ist daher nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern seine Fortführung zu anderen Bedingungen.

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