Ihr Arbeitgeber darf einen schwerbehinderten Beschäftigten möglicherweise auf bis zu drei Pflichtarbeitsplätze anrechnen, wenn dieser wegen der Art und Schwere seiner Behinderung besonders im Arbeitsleben betroffen ist. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit hin. Vielleicht erfüllt Ihr Unternehmen die Beschäftigungsquote noch nicht und für ihn ist die Einstellung eines Beschäftigten mit Mehrfachanrechnung besonders interessant.
In den folgenden Fällen ist eine Mehrfachanrechnung möglich
- Der Mitarbeiter benötigt zur Ausübung der Beschäftigung wegen seiner Behinderung eine besondere Hilfskraft.
- Ihr Arbeitgeber hat außergewöhnliche Aufwendungen durch die Beschäftigung des Mitarbeiters.
- Der Beschäftigte kann infolge seiner Behinderung offensichtlich nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen.
- Bei dem Mitarbeiter liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 allein aufgrund geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vor.
- Der Mitarbeiter hat wegen der Art und Schwere seiner Behinderung keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
- Der schwerbehinderte Mitarbeiter hat sein 50. Lebensjahr vollendet.
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