Psychische Belastungen sind längst als relevanter Faktor im Arbeitsschutz anerkannt. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber bereits 2013 die Erfassung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz verankert hat.
KOMMUNIKATION
Wie Ihnen als MAV der Umgang mit psychisch auffälligen Kolleg*innen gelingt
Kolleg*innen mit psychischen Erkrankungen gibt es in nahezu jedem Betrieb. Diese Erkrankungen sind häufig Ursache für lange Fehlzeiten und zählen zu den wichtigsten Gründen für Frühverrentungen. Zudem können psychische Erkrankungen als Behinderung anerkannt werden. Für Sie als MAV bedeutet das: Sie werden in Ihrem Arbeitsalltag zunehmend mit Kolleg*innen konfrontiert, die psychisch auffällig erscheinen. Doch wie gehen Sie damit professionell um? Wie unterstützen Sie diese und wo ziehen Sie klare Grenzen? Dieser Artikel gibt Ihnen Orientierung und damit auch mehr Handlungssicherheit.