IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Wie hat unser Arbeitgeber den beim früheren Arbeitgeber erhaltenen Urlaub zu berücksichtigen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

03.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Eine Kollegin hat zum 1.6.2026 zu unserem Arbeitgeber gewechselt. Und zwar in Teilzeit. Sie ist 3 Tage pro Woche bei unserem Arbeitgeber tätig. Bei ihrem vorherigen Arbeitgeber arbeitete sie 5 Tage pro Woche. Da unsere Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit 30 Tage Urlaub pro Jahr bekommen, stehen ihr 30 : 5 x 3 = 18 Tage Urlaub zu. Bei ihrem früheren Arbeitgeber hat sie nach einer Urlaubsbescheinigung bereits 15 Tage des Urlaubs von 2026 genommen. Stimmt es, dass sie deshalb bei uns nur noch 3 Tage Urlaub erhält?

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!