RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Wie es um die Darlegungspflicht Ihres Chefs bei angeblich dringenden betrieblichen Gründen steht

Entscheidet ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin, eine Hierarchieebene zu streichen und die daraus übrig bleibenden Arbeiten auf die verbleibenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verteilen, hat der entsprechende Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ihre jeweilige unternehmerische Entscheidung detaillierter darzulegen. Denn es muss sichergestellt werden, dass geprüft werden kann, ob der Beschäftigungsbedarf für den betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich entfallen ist. Zudem ist zu verifizieren, dass die unternehmerische Entscheidung weder unsachlich, noch willkürlich getroffen wurde (Arbeitsgericht Siegburg, 26.6.2025, Az. 5 Ca 347/25).

Friederike Becker-Lerchner

26.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin erhält betriebsbedingte Kündigung

Die Arbeitnehmerin war bei ihrer Arbeitgeberin, einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern i. S. d. § 23 KSchG, seit September 2023 als Assistenz der Geschäftsführung angestellt. Sie erhielt ein Bruttomonatsgehalt von durchschnittlich 6.000 €.

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