Das BEM hat viele Facetten. Die Rechtsprechung hat es vor allem auch mit der krankheitsbedingten Kündigung in Verbindung gebracht. Das mag ein Grund dafür sein, dass Arbeitgebende es eher negativ gesehen hatten. Aber auch im laufenden Arbeitsverhältnis kann es bei der Frage der Arbeitsunfähigkeit und der leidensgerechten Beschäftigung eine Rolle spielen.
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