AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wie die Durchsetzung eines Einigungsstellenspruchs verhindert werden kann
Hat die Einigungsstelle in einer Angelegenheit entschieden, ist der Einigungsstellenspruch für Ihren Arbeitgeber und Sie verbindlich. Sie müssen nach den entschiedenen Vorlagen handeln, es sei denn, die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs wird festgestellt. Von diesem Grundsatz ist das Arbeitsgericht Gera jetzt allerdings in einer Entscheidung abgewichen (13.1.2025, Az. 1 BVGa 5/24). Es hat entschieden, dass die Umsetzung eines Einigungsstellenspruchs per Eilverfahren vorläufig ausgesetzt werden kann, wenn ein schwerer offensichtlicher Rechtsverstoß vorliegt.
Friederike Becker-Lerchner
21.03.2025
·
2 Min Lesezeit
Arbeitgeberin und Betriebsrat bildeten Einigungsstelle
Der Fall: Die Arbeitgeberin, eine Klinik mit ca. 1.000 Betten und 2.500 Beschäftigten, hatte einen 19-köpfigen Betriebsrat. Dieser hatte mit der Arbeitgeberin erfolglos über eine Betriebsvereinbarung zum Ausfallmanagement verhandelt, nachdem zwischen dem Konzern und dem Konzernbetriebsrat eine Konzernbetriebsvereinbarung zum „Einspringen bei Frei“ abgeschlossen worden war.
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