Herausgabe von Dienstwagen und Tankkarte verlangt
Der Fall: Der Arbeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber die Herausgabe des ihm entzogenen Pkw sowie die uneingeschränkte Freischaltung der ihm zur Verfügung gestellten Tankkarte. Die Auseinandersetzung darüber endete in einem gerichtlichen Vergleich. Maßgeblich für die Berechnung des Honorars des beauftragten Rechtsanwalts war der Wert des Pkw sowie der mit der Tankkarte verbundene Wert. Das Arbeitsgericht setzte den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für den Vergleich auf 38.911 € fest. Den Anspruch auf Freischaltung der Tankkarte hat es mit 500 € bewertet. Das missfiel dem Rechtsanwalt. Er legte Beschwerde ein. Darin vertrat er die Auffassung, dass der Wert des Antrags auf Freischaltung der Tankkarte mit 5.000 € zu bemessen sei. Der Wert des Antrags auf Herausgabe des Dienstwagens sei mit dem 36-fachen monatlichen geldwerten Vorteil i. H. v. 326,50 €, insgesamt i. H. v. 11.754 €, zusätzlich zu berechnen. Deshalb sei der anwaltlichen Tätigkeit ein Wert i. H. v. 48.338 € zugrunde zu legen.