Aktuelle Rechtsprechung

Wie der Start ins Berufsleben mit Ihrer Hilfe gut gelingt

Auszubildende sind im Betrieb, um etwas zu lernen. Damit dieses Ziel am Ende des Tages auch erreicht wird, ist es besonders wichtig, dass Sie als Betriebsrat sie mit Ihren Beteiligungsrechten unterstützen und fördern.

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 1 Min Lesezeit

BetrVG verpflichtet Sie, sich zu kümmern

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat die Wahrung und Förderung der Interessen und Belange der Jugendlichen und der Auszubildenden zu einer besonderen Aufgabe von Ihnen als Betriebsrat gemacht (§ 80 Abs. 1 Nr. 3 und 5 BetrVG). Zudem haben Sie im Bereich der beruflichen Ausbildung umfangreiche Beteiligungsrechte.

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