Frage: „Wie können wir als Personalrat sicherstellen, dass wir bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst richtig mitbestimmen können und die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben?“
Maria Markatou: Die Mitbestimmung bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten ist ein zentrales Thema für den Personalrat im öffentlichen Dienst.
Der Personalrat hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitszeiten der Beschäftigten mitzugestalten, insbesondere dann, wenn dies Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen hat. So wirken Sie als Personalrat hierbei richtig mit und beachten die rechtlichen Rahmenbedingungen: