LESERFRAGE

„Wie bestimmen wir bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten mit?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

28.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Frage: „Wie können wir als Personalrat sicherstellen, dass wir bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst richtig mitbestimmen können und die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben?“

Maria Markatou: Die Mitbestimmung bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten ist ein zentrales Thema für den Personalrat im öffentlichen Dienst.

Der Personalrat hat das Recht und die Pflicht, die Arbeitszeiten der Beschäftigten mitzugestalten, insbesondere dann, wenn dies Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen hat. So wirken Sie als Personalrat hierbei richtig mit und beachten die rechtlichen Rahmenbedingungen:

Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung bei Dienstplänen

Im öffentlichen Dienst ist die Mitbestimmung des Personalrats bei Dienstplänen und Arbeitszeiten durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), aber auch durch spezifische Regelungen in den Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen geregelt. Ein zentraler Punkt ist hier § 80 Abs. 1 Nr. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), der dem Personalrat die Mitbestimmung bei „Regelungen über die Verteilung der Arbeitszeit“ einräumt. Dabei geht es nicht nur um die bloße Festlegung der Arbeitszeiten, sondern auch um Aspekte wie Pausenregelungen, Bereitschaftsdienste und flexible Arbeitszeitmodelle.

Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang auch die Personalvertretungsgesetze der einzelnen Bundesländer, die spezifische Regelungen für den öffentlichen Dienst beinhalten und die Rechte der Personalräte präzisieren. Auch Tarifverträge und Dienstvereinbarungen können die Mitbestimmungsrechte des Personalrats konkretisieren.

Mitbestimmung im Detail: Welche Aspekte sind relevant?

Arbeitszeitmodelle

Sie als Personalrat müssen in der Lage sein, die verschiedenen Arbeitszeitmodelle zu bewerten und gegebenenfalls mitzugestalten. Dazu gehören:

  • Sie als Personalrat sollten sicherstellen, dass keine unzumutbaren Arbeitszeiten festgelegt werden und dass genügend Flexibilität für die Beschäftigten bleibt.
  • Sie sollten auch darauf achten, dass Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden, insbesondere wenn es um die Verteilung der Arbeitszeit und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben geht.
  • Bei der Einführung von Schicht- oder Nachtarbeit müssen Sie als Personalrat sicherstellen, dass die Vorschriften zum Gesundheitsschutz eingehalten werden.

Arbeitszeitflexibilität und Pausenregelungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Mitbestimmung ist das Festlegen von Pausenregelungen und der Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten. Sie als Personalrat haben hier die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Arbeitszeiten so gestaltet werden, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Dazu gehört z. B., dass Sie als Personalrat mitwirken, wenn es um die Länge und den Zeitpunkt von Pausen geht, um sicherzustellen, dass diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen und den Beschäftigten genügend Erholungszeit bieten.

In vielen Fällen haben Personalräte auch eine Rolle beim Umgang mit Fehlzeiten, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität und die Gestaltung von Arbeitszeiten, wenn Mitarbeiter krank oder abwesend sind.

Ihre Rolle als Personalrat im Mitbestimmungsverfahren

Sie als Personalrat haben bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten nicht nur das Recht, mitzubestimmen, sondern auch eine wichtige Beratungs- und Kontrollfunktion. Wie können Sie in diesem Prozess aktiv werden?

Beschäftigte einbeziehen

Um sicherzustellen, dass die Interessen der gesamten Belegschaft vertreten werden, sollten Sie als Personalrat regelmäßig die Meinung der Beschäftigten einholen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:

  • Führen Sie regelmäßige Umfragen zu den Themen Arbeitszeit, Schichtarbeit und Flexibilität durch, um ein genaues Bild von den Bedürfnissen und Wünschen der Beschäftigten zu erhalten.
  • Richten Sie regelmäßige Sprechstunden ein, in denen Beschäftigte ihre Anliegen zur Arbeitszeitgestaltung direkt vorbringen können.

Schutz der Beschäftigtenrechte

Sie als Personalrat haben auch die Verantwortung, die Rechte der Beschäftigten zu schützen und auf die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Normen zu achten.

Fazit: Ihre Verantwortung als Personalrat

Die Mitbestimmung bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst ist eine Ihrer zentralen Aufgaben als Personalrat. Sie tragen dabei eine wichtige Verantwortung, die Rechte der Kolleginnen und Kollegen zu wahren und für eine gerechte und gesunde Arbeitszeitgestaltung zu sorgen.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Dienststelle, eine transparente Kommunikation mit den Beschäftigten und die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie als Personalrat sicherstellen, dass Sie Ihre Mitbestimmungsrechte effektiv wahrnehmen.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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