Frage:
Eine Kollegin hat kürzlich eine mehrtägige Dienstreise unternommen. Im Nachhinein kam nun die Diskussion auf, inwieweit sie Anspruch auf Bezahlung hat. Ist zum Beispiel die Reise zum Einsatzort, unabhängig vom Wochentag und vom genutzten Verkehrsmittel, Arbeitszeit?