Arbeitnehmer bewirbt sich intern auf Ausschreibung
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Unternehmen, das technische Dienstleistungen im Kraftfahrzeugbereich erbringt, wollte einen seiner Beschäftigten rückwirkend in eine höhere Entgeltgruppe eingruppieren. Im November 2023 schrieb der Arbeitgeber eine Stelle als Leiter Profit Center PT Hannover am Standort Hannover zunächst mit einer tariflichen Vergütung nach der Tätigkeitsgruppe F aus. Im Anschluss wurde die Stelle – allerdings ohne dass die Stellenbeschreibung inhaltlich geändert wurde – nochmals als außertarifliche Position mit einer einzelvertraglichen Vergütung ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung bewarb sich der Arbeitnehmer, der bei dem Arbeitgeber bis zu dem Zeitpunkt als Sachverständiger tätig war.