PRAXISWISSEN

Wichtige Modelle im Überblick

Im Folgenden lesen Sie einen Überblick zu häufig auftretenden Arten der Teilzeitarbeit.

Friederike Becker-Lerchner

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeit auf Abruf

Eine Form der Teilzeitarbeit ist die sogenannte Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG). Sie erlaubt es Ihrem Arbeitgeber, Kollegen flexibel, also entsprechend dem jeweiligen Arbeitsanfall, einzusetzen.

Jobsharing

Beim Jobsharing teilen sich 2 Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz. Eine solche Arbeitsplatzverteilung zieht allerdings nicht die Pflicht der „Sharer“ nach sich, dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz ständig besetzt ist. Es ist vielmehr Aufgabe Ihres Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsaufgaben trotzdem erledigt werden.

Minijobs

Minijobber und Minijobberinnen haben im Prinzip die gleichen Rechte wie alle anderen Teilzeit- und Vollzeitkräfte (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Sie haben also ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub.

Teilzeit fördern: So bereiten Sie sich gut vor

Als Betriebsrat sollten Sie die Teilzeitarbeit für die Kollegen in Ihrem Betrieb fördern. Damit Sie Ihre Kollegen in jeder Hinsicht gut unterstützen, habe ich Ihnen die folgende Checkliste zusammengestellt.


Arbeitshilfen

  • Checkliste: Haben Sie die wichtigsten Fragen zur Teilzeitarbeit geklärt?

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Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]