Gehalt: neue Pfändungsfreigrenzen

Wichtig: Seit 1.7.2024 gelten neue Pfändungsfreigrenzen

Kommt es zu einer Gehaltspfändung, ist weder der Dienstherr noch der Beschäftigte sehr glücklich. Letzterer ist oft beschämt, dass er seine Finanzen nicht im Griff hat, der Dienstherr hat schlicht mehr Arbeit – was ihn ärgert. Dazu gehört z. B., dass er jetzt ausrechnen muss, was er noch an den Arbeitnehmer überweisen darf und welche Gehaltsbestandteile dem pfändenden Gläubiger zustehen.

Maria Markatou

10.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Pfändungsfreigrenzen steigen

Hierbei gibt es Pfändungsfreigrenzen, die Beträge festlegen, welche einem Beschäftigten verbleiben müssen, also nicht pfändbar sind. Welcher Betrag nicht gepfändet werden kann, ist unter anderem von den Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers abhängig. Die sogenannte Pfändungsfreigrenze wird zum 1.7.2024 insgesamt leicht erhöht. Sie steigt auf 1.492 €, davor waren es 1.402 €. Alle Beträge, die über 4.573 € hinausgehen, sind voll pfändbar.

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