Pfändungsfreigrenzen steigen
Hierbei gibt es Pfändungsfreigrenzen, die Beträge festlegen, welche einem Beschäftigten verbleiben müssen, also nicht pfändbar sind. Welcher Betrag nicht gepfändet werden kann, ist unter anderem von den Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers abhängig. Die sogenannte Pfändungsfreigrenze wird zum 1.7.2024 insgesamt leicht erhöht. Sie steigt auf 1.492 €, davor waren es 1.402 €. Alle Beträge, die über 4.573 € hinausgehen, sind voll pfändbar.
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