WISSENSWERTES

Werden Sie im Kollegenchat lieber nicht zu persönlich

Viele Kollegen nutzen eine berufliche WhatsApp-Gruppe. Und das ist auch sinnvoll, kann man berufliche Dinge hier doch auf dem kurzen Dienstweg besprechen. Dies sollte aber nur mit Wissen und Wollen des Dienstherrn genutzt werden. Außerdem sollten Sie hier auch keine persönlichen Dinge breittreten – denn das kann Sie schadenersatzpflichtig machen (Arbeitsgericht Siegburg, 22.5.2026, Az. 1 Ca 1741/25).

Maria Markatou

07.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik beschäftigt. Es existierte eine WhatsApp-Chatgruppe von mehreren Ärzten, in der diese die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen besprachen. Der Arzt ließ sich in der Klinik untersuchen und meldete sich nach der Untersuchung vor einem Wochenenddienst krank. Die Stationsärztin musste seinen Dienst übernehmen. Darüber freute sie sich nicht wirklich und schrieb das auch in der WhatsApp-Chatgruppe. Sie nannte im Chat unter anderem seine Diagnosen und äußerte die Vermutung, er sei gar nicht krank, sondern habe nur „einen Pups quer sitzen“. Der Arzt verklagte die Kollegin wegen Datenschutzverstößen auf Unterlassung und Schadenersatz.

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