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Wer wird eingestellt? So nehmen Sie Einfluss auf die Entscheidung

Die Entscheidung, welcher Kandidat die Stelle bekommt, ist Sache des Arbeitgebers. Generell haben Sie hier kein Mitspracherecht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Ob Sie bei der endgültigen Entscheidung beteiligt sind, hängt nämlich davon ab, ob Ihr Arbeitgeber seine Quote im Hinblick auf seine Beschäftigungspflicht bereits erfüllt.

Britta Schwalm

19.11.2024 · 3 Min Lesezeit

1. Wenn der Arbeitgeber die Quote nicht erfüllt

Erfüllt Ihr Arbeitgeber seine Quote nicht und Sie sind mit seiner Entscheidung einverstanden, kann der betreffende Bewerber ohne Weiteres eingestellt werden. Sind Sie oder der Betriebsrat allerdings nicht einverstanden, folgt ein Verfahren. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber alle Schritte korrekt einhält, denn hier haben Sie nochmals die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen:

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