ZUM SCHLUSS

„Wer vertritt den Betriebsrat wie im ASA?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Brigitte Ganzmann

06.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Wir sind ein neu gewähltes Betriebsratsgremium mit erstmalig 9 Mitgliedern. Aktuell diskutieren wir darüber, wie wir unsere Teilnahme am ASA am besten organisieren. Einige Kollegen im Gremium finden, dass wir uns abwechseln sollten, damit jeder einmal Einblick in die Themen bekommt, Erfahrung sammelt und auch Bescheid weiß. Andere meinen, es wäre besser, wenn wir 2 feste Vertreter bestimmen, die dauerhaft an den Sitzungen teilnehmen. Was ist rechtlich vorgeschrieben und was ist für die praktische Arbeit sinnvoll?

Antwort:

Der ASA ist das zentrale Gremium im Betrieb, wenn es um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Kollegen geht. Die Aufgaben, die Treffen und auch die Zusammensetzung des ASA sind in § 11 ASiG geregelt.

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