AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wer verspätet aus dem Urlaub zurückkommt, riskiert eine Kündigung
Wer seinen Urlaub eigenmächtig verlängert, also nicht zum vereinbarten Termin wieder am Arbeitsplatz erscheint, riskiert eine Kündigung. Denn dadurch, dass er nicht pünktlich zurückkommt, verletzt der bzw. die Beschäftigte eine Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag. Schließlich kommt er bzw. sie seiner/ihrer Leistungspflicht nicht nach. Allerdings ist die Kündigung nicht immer gerechtfertigt. So wie im folgenden Fall, wo der Arbeitnehmer versucht hatte, dem Arbeitgeber seine verspätete Rückkehr mitzuteilen (Arbeitsgericht Herne, 8.5.2025, Az. 4 Ca 208/25).
Friederike Becker-Lerchner
18.07.2025
·
3 Min Lesezeit
Arbeitnehmer kommt nicht pünktlich aus Urlaub zurück
Der Fall: Der Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber, einem international tätigen Paketspeditionsunternehmen, als Logistikarbeiter mit einer 20-Stunden-Arbeitswoche bei einer Bruttomonatsvergütung i. H. v. 1.631 € beschäftigt. In der Zeit vom 16.9. bis zum 25.10.2024 befand sich der Arbeitnehmer im Urlaub in seiner Heimat Somalia. Diesen Urlaub hatte der Arbeitgeber zuvor auf einen entsprechenden Antrag hin genehmigt.
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