IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Wer trägt die Kosten für die Fahrt zur Arbeit während der Wiedereingliederung?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

02.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Eine unserer Kolleginnen war sehr lange arbeitsunfähig erkrankt. Nun steht eine stufenweise Wiedereingliederung für sie im Raum. Die Kollegin selbst ist noch nicht ganz sicher, ob sie an der Wiedereingliederung teilnehmen will. Grund dafür ist, dass die einfache Strecke zwischen ihrer Wohnung und dem Büro 25 km beträgt. Sie ist der Ansicht, dass sich das im Hinblick auf die anfänglich nur sehr geringe Arbeitszeit und weil sie weiterhin nur Krankengeld beziehe, nicht lohnt. Wir fragen uns, ob die Krankenkasse die Fahrtkosten nicht übernehmen muss. Zudem wäre auch unser Arbeitgeber zur Erstattung bereit. Ginge das?

Antwort: Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten nicht

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