Der Fall: Eine angestellte Lehrerin wollte verbeamtet werden. Dazu musste sie sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Der zuständigen Amtsärztin erklärte sie, sie sei vor Kurzem zur Abklärung einer Bauchraumverhärtung operiert worden. Die Amtsärztin verlangte weitere Unterlagen und gab der Lehrerin den Hinweis, dass sie ihre Erklärung über die Schweigepflichtentbindung auch widerrufen könne. Dies tat die Lehrerin auch – und vereinbarte einfach einen neuen Termin bei demselben Gesundheitsamt für eine neue amtsärztliche Untersuchung, aber bei einer anderen Amtsärztin. Hier sagte sie dann nichts von der Operation wegen der Bauchraumverhärtung. Die Amtsärztin wollte ihr daraufhin die für die Verbeamtung notwendige gesundheitliche Eignung attestieren. Bevor es zur Verbeamtung kam, fiel die doppelte Untersuchung auf. Die Verbeamtung wurde abgelehnt, wegen Täuschung und damit mangelnder charakterlicher Eignung als Lehrerin. Die Lehrerin ging rechtlich gegen die Ablehnung vor.
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Wer täuscht, muss die Konsequenzen tragen
Bei Fotos auf Instagram & Co. wird ständig getäuscht. Ein Filter, die Beine länger, die Falten weg – was hier nur etwas affektiert wirkt und auch ein wenig amüsant ist, kann im Berufsleben ganz andere Konsequenzen haben. Schummeln kann hier die Verbeamtung kosten (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17.9.2025, Az. 1 K 5204/24).