Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss insoweit deutliche Worte gefunden (20.1.2025, Az. 15 B 30/24 MD). In dem Fahl wehrte sich eine Polizeibeamtin des Landes Sachsen-Anhalt im Eilverfahren gegen ihre vorläufige Dienstenthebung. Ihr wurden 2 schwerwiegende Pflichtverletzungen zur Last gelegt.
BEAMTENRECHT
Wer schlägt und unentschuldigt fehlt, riskiert seine Beamtenstellung
Wer Beamter ist, genießt gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft einige Vorteile. Die Sache hat aber 2 Seiten. Mit diesen Vorteilen sind auch Pflichten und besondere Risiken verbunden. Straftaten im Amt gefährden die Beamtenstellung; kommen weitere Pflichtverstöße hinzu, droht erst recht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.