Manteltarifvertrag sieht Zuschläge vor
Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit dem 1.6.2021 bei seinem Arbeitgeber im Bereich der Logistik beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag nahm Bezug auf die geltenden Tarifverträge. Seit 2023 galt für sein Arbeitsverhältnis der Manteltarifvertrag zwischen dem Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Bayern-Thüringen e.V. und der Industriegewerkschaft Metall (MTV). In diesem sind Zuschläge für die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr vorgesehen. Unterschieden wird hierbei u. a. zwischen Zuschlägen für Nachtschichtarbeit (20 %) sowie Nachtarbeit außerhalb von Schichtarbeit (25 %) oder für die Nachtarbeit, die gleichzeitig Mehrarbeit ist (60 %).