AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Wer mit fremdenfeindlichen Äußerungen auffällt, riskiert eine Kündigung

Fällt ein Arbeitnehmer wiederholt durch fremden- und frauenfeindliche Äußerungen auf, riskiert er eine fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg im Fall eines angestellten Chefarztes des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) entschieden (ArbG Hamburg, 26.5.2025, Az. 3 Ca 168/24).

Friederike Becker-Lerchner

06.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Beschäftigte beschweren sich über Chefarzt

Der Fall: Geklagt hatte ein Chefarzt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Er hatte eine außerordentliche Kündigung erhalten. Hilfsweise war ihm gegenüber zudem eine ordentliche Kündigung ausgesprochen worden. Auslöser der Kündigung war ein Beschwerdebrief von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In dem Schreiben erhoben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwere Vorwürfe.

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