WISSENSWERTES

Wer gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, dem kann gekündigt werden

Möchten Mitarbeitende in Deutschland als Kinderpfleger*innen oder Erzieher*innen arbeiten, dann müssen sie Deutschkenntnisse nach dem Zertifikat CEF B2 nachweisen. Wenn sich Beschäftigte nun weigern, dieses Zertifikat zu erwerben, kann sie dies sogar den Job kosten oder die Tätigkeit empfindlich einschränken, wie der folgende Fall zeigt. Denn auch hier weigerte sich ein Mitarbeiter, eine gesetzliche Tätigkeitsvoraussetzung zu schaffen, und musste deswegen Einschränkungen hinnehmen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 26.11.2024, Az. 6 SLa 101/24).

Maria Markatou

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer wurde im Oktober 2010 als Rettungs­sanitäter eingestellt. Ursprünglich hatte er eine Ausbildung zum Rettungsassistenten absolviert. Bis zum 31.12.2023 wurde er als Rettungssanitäter eingesetzt und erhielt eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 7 des anwendbaren Tarifvertrags. Zum 1.1.2014 trat das Notfallsanitätergesetz in Kraft. Dies führte dazu, dass der Arbeitnehmer als ausgebildeter Rettungsassistent nicht mehr die Aufgaben eines Rettungssanitäters leisten durfte. Das Gesetz räumte eine Übergangsfrist zum Ablegen einer gesonderten Prüfung ein. Der Arbeitnehmer legte die Prüfung nur leider nicht ab.

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