Leserfrage: Betriebsarzt

„Wer führt den Betriebsarzt?“

Frage: Wir bekommen zum 1.1.2025 einen fest angestellten Betriebsarzt. Bisher haben wir mit einem Dienstleister zusammengearbeitet, der im ASA an alle berichtet hat und dessen Rechnungen über HR abgewickelt wurden. Nun ist die Frage, wem der Betriebsarzt innerbetrieblich unterstellt wird. Unser Personalleiter will die Stelle bei HR ansiedeln, was wir als Betriebsrat ablehnen. Der Betriebsarzt soll gegenüber den Kollegen nicht bei HR verortet werden. Der technische Leiter, der auch die Sifa unter sich hat, will den Betriebsarzt zu sich holen.

Brigitte Ganzmann

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Als Betriebsrat fragen wir uns, ob es nicht mehr Sinn ergibt, wenn er als Stabsstelle agiert und an unseren Arbeitgeber direkt berichtet. Gibt es hier eine Vorgabe oder eine Empfehlung?

Antwort:

Wird eine neue Stelle, die von großer Bedeutung für den Betrieb und die Kollegen ist, geschaffen, beginnt gerne das Kräftemessen zwischen verschiedenen Abteilungen. Dabei ist ein Betriebsarzt eine neutrale Stelle, die alle Beschäftigten gleichermaßen in ihrer Rolle und Funktion berät und die gesetzliche Vorgaben und Aufgaben einhalten muss. Keiner hat einen „Vorteil“, wenn der Betriebsarzt ihm unterstellt ist, da er als Arzt auch gegenüber dem Vorgesetzten zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet ist.

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