Als Betriebsrat fragen wir uns, ob es nicht mehr Sinn ergibt, wenn er als Stabsstelle agiert und an unseren Arbeitgeber direkt berichtet. Gibt es hier eine Vorgabe oder eine Empfehlung?
Antwort:
Wird eine neue Stelle, die von großer Bedeutung für den Betrieb und die Kollegen ist, geschaffen, beginnt gerne das Kräftemessen zwischen verschiedenen Abteilungen. Dabei ist ein Betriebsarzt eine neutrale Stelle, die alle Beschäftigten gleichermaßen in ihrer Rolle und Funktion berät und die gesetzliche Vorgaben und Aufgaben einhalten muss. Keiner hat einen „Vorteil“, wenn der Betriebsarzt ihm unterstellt ist, da er als Arzt auch gegenüber dem Vorgesetzten zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet ist.
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