71 Wahlberechtigte beantragen Briefwahl
Der Fall: Die Beteiligten – die Arbeitgeberin, ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, der 11-köpfige Betriebsrat und 4 im Betrieb wahlberechtigte Arbeitnehmer – stritten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Im Mai 2022 war der 11-köpfige Betriebsrat neu gewählt worden. Im Zusammenhang mit der Wahl des Betriebsrats beantragten 71 Wahlberechtigte die Aushändigung bzw. Übersendung von Briefwahlunterlagen. Von diesen richteten 23 ihr Verlangen ohne ordnungsgemäße Begründung in einer E-Mail an den Wahlvorstand. Dieser übersandte die Briefwahlunterlagen ohne vorherige Beschlussfassung. Einem der Mitarbeiter, der Briefwahl beantragt hatte, konnten die Unterlagen nicht zugesandt werden. Dieser lag nicht ansprechbar in einer Klinik.