AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wer den Datenschutz verletzt, riskiert sein Amt
Datenschutzverstöße von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können für Ihren Arbeitgeber sehr teuer werden. Gleiches gilt für Sie als Betriebsrat. Ihr Arbeitgeber muss entsprechende Verstöße deshalb nicht klaglos hinnehmen. Das können Sie der folgenden Entscheidung entnehmen (Landesarbeitsgericht Hessen, 10.3.2025, Az. 16 TaBV 109/24).
Friederike Becker-Lerchner
27.10.2025
·
1 Min Lesezeit
Betriebliche E-Mails an die private E-Mail-Adresse weitergeleitet
Der Fall: Ein Betriebsratsvorsitzender hatte bereits eine Abmahnung erhalten. Ursache dieser Abmahnung war, dass er betriebliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet hatte. Allerdings änderte er sein Verhalten auf die Abmahnung hin nicht.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!