AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Wer den Datenschutz verletzt, riskiert sein Amt

Datenschutzverstöße von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können für Ihren Arbeitgeber sehr teuer werden. Gleiches gilt für Sie als Betriebsrat. Ihr Arbeitgeber muss entsprechende Verstöße deshalb nicht klaglos hinnehmen. Das können Sie der folgenden Entscheidung entnehmen (Landesarbeitsgericht Hessen, 10.3.2025, Az. 16 TaBV 109/24).

Friederike Becker-Lerchner

27.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Betriebliche E-Mails an die private E-Mail-Adresse weitergeleitet

Der Fall: Ein Betriebsratsvorsitzender hatte bereits eine Abmahnung erhalten. Ursache dieser Abmahnung war, dass er betriebliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet hatte. Allerdings änderte er sein Verhalten auf die Abmahnung hin nicht.

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