AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Wer das BEM ignoriert, riskiert eine Kündigung
Wer während eines Jahres mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt, dem muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Teilnahme am BEM ist grundsätzlich freiwillig. Wer allerdings über 3 Jahre hinweg jährlich mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt und zudem immer wieder das Angebot für ein BEM-Gespräch ablehnt, riskiert eine krankheitsbedingte Kündigung. Dass die auch wirksam sein könnte, lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln entnehmen (9.12.2025, Az. 7 SLa 384/2).
Friederike Becker-Lerchner
01.06.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer ist langzeitkrank
Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit März 2017 bei seiner Arbeitgeberin beschäftigt. Zuletzt arbeitete er dort als sogenannter Expert, eine Position mit Beratungs-, Mentor- und Ansprechpartnerfunktion für Kunden. Darüber hinaus war er Ansprechpartner für weniger erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Seine Arbeit setzte besondere Fachkenntnis voraus.
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