URLAUB NEHMEN

Wer bestimmt den Urlaubszeitpunkt?

Beschäftigte beantragen den Urlaub nach eigenen Wünschen – der eine lieber im Sommer, der andere zu Pfingsten, der nächste mittendrin. Der Dienstherr muss dann genehmigen, außer er hat nachvollziehbare Ablehnungsgründe. Natürlich kann hier auch Streit entstehen. Dabei sollten Ihre Kollegen aber eines im Hinterkopf behalten: Eine Selbstbeurlaubung darf nicht erfolgen. Diese könnte fatale Folgen haben.

Maria Markatou

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Selbstbeurlaubung ist tabu

Selbstbeurlaubung ist grundsätzlich ein Kündigungsgrund. Kann ein Kollege seinen Urlaubswunsch nicht durchsetzen, muss er also auf eine Urlaubserteilung nach seinen Wünschen klagen. Das heißt aber nun nicht, dass Ihre Dienststellenleitung nach eigenem Gutdünken bestimmen darf, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang Ihre Kollegen ihren Urlaub nehmen dürfen. Vielmehr muss sie sich an die Spielregeln des § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) halten:

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