Die Wahl, mit wem er die Stelle besetzen möchte, kann Ihr Arbeitgeber zunächst ohne Sie treffen. Ob Sie bei der endgültigen Entscheidung beteiligt sind, hängt dann aber davon ab, ob Ihr Arbeitgeber seine Quote im Hinblick auf seine Beschäftigungspflicht bereits erfüllt.
Wenn der Arbeitgeber die Quote nicht erfüllt
Wenn Ihr Arbeitgeber seine Quote nicht erfüllt, Sie aber mit seiner Entscheidung einverstanden sind, kann der betreffende Bewerber ohne Weiteres eingestellt werden. Sind Sie oder der Betriebsrat allerdings nicht einverstanden, folgt ein Verfahren. Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber alle Schritte korrekt einhält, denn hier haben Sie nochmals die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen: