SCHWERPUNKTTHEMA

Wenn jemandem ein Fehler unterläuft: Das gilt bei Sach- und Vermögensschäden

So gewissenhaft Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen auch sein mögen, es kann immer einmal etwas schiefgehen. Das lässt sich realistischerweise nicht vermeiden. Entsteht dabei ein Schaden, stellt sich schnell die Frage, wer für einen solchen Schaden haften muss. Im Arbeitsleben werden Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen insoweit ein wenig entlastet, nämlich vom Grundsatz der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.

Friederike Becker-Lerchner

30.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Grundsatz der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung

§ 276 BGB sagt eigentlich, dass ein Schädiger Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Für Beschäftigte gibt es aber eine sehr wichtige Haftungseinschränkung: den Grundsatz der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung.

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