Recht

Wenn Ihre Rechte verletzt werden: So gehen Sie als Schwerbehindertenvertretung selbst vor

Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber Sie nicht ordnungsgemäß beteiligt: Kündigungen werden ohne Anhörung vorbereitet, BEM-Verfahren werden unterlassen oder Unterlagen nicht übermittelt. In solchen Fällen sind Sie als Schwerbehindertenvertretung nicht machtlos: Sie können selbst aktiv werden und vor dem Arbeitsgericht klagen. Dies stärkt nicht nur Ihre Rechte, sondern signalisiert dem Arbeitgeber klar, dass die gesetzliche Beteiligung ernst genommen wird.

Arno Schrader

21.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, wie Sie als Schwerbehindertenvertretung systematisch vorgehen können: von der internen Beschlussfassung bis zum gerichtlichen Verfahren.

1. Interne Beschlussfassung

Bevor Sie als Schwerbehindertenvertretung tätig werden, benötigen Sie einen formellen Beschluss. Natürlich handeln Sie nicht als Gremium wie der Betriebsrat. Trotzdem ist es sinnvoll, das, was Sie durchführen wollen, tatsächlich schriftlich zu erfassen. Dies schafft Transparenz, Rechtssicherheit und dokumentiert die Entscheidung.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!