PRAXISWISSEN
Wenn Ihr Arbeitgeber Voraussetzungen für die Rückzahlung festlegt
Zahlen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen eine Gratifikation, denken sie häufig direkt an mögliche Rückforderungen. Die Möglichkeit, eine einmal gezahlte Gratifikation zurückzufordern, hängt allerdings von den Voraussetzungen im Einzelfall ab.
Friederike Becker-Lerchner
19.09.2025
·
2 Min Lesezeit
Rückzahlungspflicht bei betriebsbedingten Kündigungen durch den Arbeitgeber
Kündigt Ihr Arbeitgeber Kolleginnen oder Kollegen betriebsbedingt, kann er die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen von der Zahlung der Gratifikation ausschließen. Voraussetzung ist dann allerdings, dass die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
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