SCHWERPUNKTTHEMA
Wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen neu gestalten möchte
Nicht alles ist für die Ewigkeit. Das gilt auch für die Arbeitsbedingungen. In Zeiten des ständigen Wandels müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer wieder auch Arbeitsbedingungen anpassen. Ob sich die Betroffenen im jeweiligen Einzelfall tatsächlich immer in der vorgegebenen Zwangslage befinden, sei an dieser Stelle dahingestellt. Ich stelle in diesem Beitrag dar, womit Sie als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin rechnen müssen, wenn der/die Arbeitgebende sich mit dem/der Betroffenen nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen kann.
Friederike Becker-Lerchner
16.05.2025
·
5 Min Lesezeit
Ziel einer Änderungskündigung
Die Änderungskündigung dient in erster Linie dazu, das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Es ist hier nicht das vordringliche Ziel des Arbeitgebenden, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
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