ARBEITSSICHERHEIT

Wenn es heiß wird: Hat Ihr Betrieb einen Hitzeplan?

Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, geraten nicht nur alle ins Schwitzen – auch der Arbeitsschutz steht vor ganz neuen Herausforderungen. Der Klimawandel sorgt inzwischen regelmäßig für Hitzewellen mit Temperaturen jenseits der 30 Grad – auch bei uns in Deutschland. Für viele Kollegen bedeutet das: körperliche Belastung, sinkende Konzentration, erhöhte Unfallgefahr und im schlimmsten Fall gesundheitliche Risiken. Wie schützt Ihr Arbeitgeber die Kollegen, gerade in den Bereichen, die keine Kühlung haben?

Brigitte Ganzmann

06.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Klimawandel ist am Arbeitsplatz angekommen. Sie selbst spüren es auch – die Sommer in Deutschland sind in den letzten Jahrzehnten deutlich heißer geworden. Laut dem Deutschen Wetterdienst waren 8 der 10 heißesten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen nach dem Jahr 2000.

Hitzerekorde, Tropennächte, ausgedehnte Trockenperioden sind keine Ausnahmen mehr – sie sind die neue Realität. Diese Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen. Daher müssen Sie als Betriebsrat das Thema im Blick haben.

Über 26 °C wird es schwierig

Studien zeigen, dass schon ab 26 °C Raumtemperatur Konzentrations- und Leistungsfähigkeit spürbar abnehmen. Ab 30 °C steigt das Unfallrisiko. Hitzestress kann Kopfschmerzen, Schwindel, Kreislaufprobleme und sogar Herzinfarkte auslösen. Besonders gefährdet sind ältere Kollegen, chronisch Erkrankte und Schwangere.

Hier hilft ein Hitzeaktionsplan

Ein betrieblicher Hitzeaktionsplan ist ein Konzept zur Prävention hitzebedingter Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Er enthält Maßnahmen, die die Folgen von Hitze systematisch reduzieren – von organisatorischen Anpassungen über technische Lösungen bis hin zu konkreten Schutzmaßnahmen. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber so einen Plan entwickelt, da dies auch die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 vorsieht.

Folgende Aspekte gehören in den Hitzeplan

  • Arbeitszeitregelungen (z. B. Verlegung in kühlere Tageszeiten)
  • Trinkwasserangebote (kostenlos, ausreichend, leicht zugänglich) sowie die Impulskarte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://kurzlinks.de/6ov7
  • Kühlmöglichkeiten (Ventilatoren, Beschattung, Klimatisierung)
  • Anpassung der Bekleidungsvorgaben (z. B. leichtere Kleidung)
  • Information und Sensibilisierung der Kollegen, z. B. mit diesem kostenlosen Flyer: https://kurzlinks.de/1iqy
  • besondere Schutzmaßnahmen für gefährdete Gruppen
  • Kurzpausen und Rückzugsorte bei hohen Temperaturen

Gesetzlich klar geregelt

Falls sich Ihr Arbeitgeber über solche Maßnahmen wundert, so verweisen Sie als Betriebsrat auf die Arbeitsstättenregel ASR A3.5, die klare Empfehlungen zur Raumtemperatur und zur Reaktion bei Überschreitungen vorgibt:

  • Schon ab 26 °C sollte Ihr Arbeitgeber erste Maßnahmen prüfen.
  • Ab 30 °C sind sie zwingend erforderlich.
  • Ab 35 °C ist ein Raum ohne geeignete Gegenmaßnahmen als zum Arbeiten ungeeignet zu bewerten.

Ihre Aufgabe als Betriebsrat: Mitbestimmung

Für Sie als Betriebsrat ist der Umgang mit Sommerhitze ein klassischer Fall von Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Die Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen, die Einführung von Hitzeaktionsplänen oder auch Regelungen zu Pausen, Bekleidung oder Arbeitszeiten unterliegen der Mitbestimmung.

Auch in der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) muss Hitze als physikalische Gefährdung berücksichtigt werden. Sie als Betriebsrat haben hier gemäß § 89 BetrVG das Recht, auf eine vollständige und wirksame Beurteilung zu drängen – insbesondere bei steigenden Temperaturen.

Checkliste: Aktionsplan Sommerhitze am Ende des Beitrags

Fazit: Der Sommer kommt immer wieder

Die Sommer werden immer heißer – höchste Zeit für kühle Köpfe in den Betrieben. Ein Hitzeaktionsplan ist nicht nur Ausdruck von Fürsorge, sondern auch ein wirksames Instrument zur Gesundheitsprävention. Sie als Betriebsrat können hier wichtige Impulse geben und konkret mitgestalten. Regen Sie die Einrichtung eines Runden Tisches oder einer AG Klima & Gesundheit an!

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Aktionsplan Sommerhitze

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Ich bin seit über 15 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

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