Aktuelle Rechtsprechung

Wenn eine Kettenbefristung droht, darf Ihr Arbeitgeber einem Bewerber absagen

Beschäftigt Ihr Arbeitgeber einen Ihrer Kollegen bereits seit Jahren auf Basis von befristeten Arbeitsverträgen, z. B. aufgrund von Vertretungsfällen, wird er aufpassen, dass er nicht in eine unzulässige Kettenbefristung gerät. Denn eine unzulässige Kettenbefristung führt dazu, dass aus dem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird. Davon würde so manch ein Arbeitnehmer profitieren. Allerdings haben Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen keinen Anspruch auf eine erneute Beschäftigung bzw. eine Vertragsverlängerung. Das bestätigt auch ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (29.2.2024, Az. 8 AZR 187/23).

Friederike Becker-Lerchner

01.08.2024 · 2 Min Lesezeit

8 befristete Arbeitsverträge seit dem Jahr 2010

Der Fall: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer war seit dem Jahr 2010 durchgängig mit befristeten Arbeitsverträgen als technischer Assistent zunächst an einer Universitätsklinik und seit 2016 an der zugehörigen Hochschule beschäftigt. Bevor die letzte Befristung am 30.6.2023 auslief, schrieb die Hochschule eine Stelle aus, die auch für diesen Mitarbeiter passte. Sie war auf 2 Jahre befristet mit der Option einer Verlängerung des Vertrags. Der schwerbehinderte Beschäftigte bewarb sich auf die Stelle, erhielt jedoch eine Absage. Die begründete der Arbeitgeber damit, dass eine weitere Befristung aufgrund der Vorbeschäftigungszeiten nicht mehr zumutbar sei.

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