IHRE FRAGEN AUS DER PRAXIS

Wenn ein Kollege während des Tages erkrankt: Tag zählt nicht zur AU

Frage: Es kommt immer mal wieder vor, dass Kollegen zunächst zur Arbeit erscheinen, ihre vereinbarte Stundenzahl aber nicht bis zum Ende ableisten, da sie vorher arbeitsunfähig erkranken und deshalb eher gehen müssen. Wie werden die Betroffenen dann bezahlt? Darüber gibt es bei uns im Betrieb immer wieder Auseinandersetzungen.

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Tag der Erkrankung zählt nicht zur AU

Der Tag der Erkrankung zählt in diesem Fall nicht zur Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit und damit die Entgeltfortzahlung starten erst am nächsten Tag. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber die Betroffenen am Tag der Erkrankung ganz normal voll zu bezahlen; d. h., selbst wenn ein Kollege nur 1 Stunde tatsächlich gearbeitet hat, erhält er das Gehalt für den gesamten Tag (§ 611 BGB).

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