Antwort: Tag der Erkrankung zählt nicht zur AU
Der Tag der Erkrankung zählt in diesem Fall nicht zur Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit und damit die Entgeltfortzahlung starten erst am nächsten Tag. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber die Betroffenen am Tag der Erkrankung ganz normal voll zu bezahlen; d. h., selbst wenn ein Kollege nur 1 Stunde tatsächlich gearbeitet hat, erhält er das Gehalt für den gesamten Tag (§ 611 BGB).
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