Auch wenn die Entscheidung das Betriebsverfassungsrecht betrifft, ist sie für Sie als Personalrat auch sehr bedeutsam, da die Rechtsgrundsätze auch für einen Personalrat gelten.
ARBEITSRECHT
Wenn ein einköpfiger Betriebsrat nicht mehr handlungsfähig ist
Kann ein einköpfiger Betriebsrat sein Amt noch wirksam ausüben, wenn das einzige Mitglied auf längere Zeit krankheitsbedingt nicht in den Betrieb kommen kann? Mit dieser Frage befasste sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (21.5.2026, Az. 3 TaBV 118/25).