GRUNDLAGEN

Wenn die Stimmung frostig wird …

Eine fristlose Kündigung verdirbt die Stimmung meist schon, bevor sie überhaupt ausgesprochen ist. Anders als etwa bei einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung geht es bei einer fristlosen Kündigung regelmäßig um schwerste Vorwürfe, die der*die Dienstgebende ganz konkret und individuell gegenüber dem*der betroffenen Mitarbeitenden erhebt. Das macht die besondere Brisanz einer solchen Kündigung aus.

Michael Tillmann

22.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Breites Spektrum an Vorwürfen

Die im Rahmen einer fristlosen Kündigung erhobenen Vorwürfe können unterschiedlicher Natur sein. Besonders gravierend ist es, wenn der*die Dienstgebende dem*der Mitarbeitenden vorwirft, eine Straftat begangen zu haben. Betreffen die Vorwürfe Diebstahl, Betrügereien oder ähnlich schwerwiegende Taten, ist die Stimmung meistens vollends im Keller.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
  • praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
  • praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe