Sonderfall 1: Die Teilzeiter
Arbeiten Kollegen weniger als 5 Tage in der Woche, muss der Urlaubsanspruch natürlich angepasst werden. Ihre Kollegen in Teilzeit dürfen dabei aber nicht schlechter als Vollzeitbeschäftigte behandelt werden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Teilzeitkräfte haben deshalb Anspruch auf Urlaub wie Ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, aber heruntergebrochen auf die eigene Arbeitszeit. Den entsprechenden Urlaubsanspruch können Sie nach folgender Formel errechnen:
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