GRUNDWISSEN

Wenn die Kollegen nicht in Vollzeit arbeiten

Nicht immer arbeiten Beschäftigte an 5 Tagen in der Woche. Manchmal arbeiten sie von zu Hause aus in Teilzeit, manchmal verändern sie im Laufe eines Jahres ihre Arbeitszeiten. Das kann zur Folge haben, dass sich der Urlaubsanspruch ändert. Sie müssen dann auch entsprechende Urlaubs-Sonderfälle berücksichtigen:

Maria Markatou

10.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Sonderfall 1: Die Teilzeiter

Arbeiten Kollegen weniger als 5 Tage in der Woche, muss der Urlaubsanspruch natürlich angepasst werden. Ihre Kollegen in Teilzeit dürfen dabei aber nicht schlechter als Vollzeitbeschäftigte behandelt werden (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Teilzeitkräfte haben deshalb Anspruch auf Urlaub wie Ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, aber heruntergebrochen auf die eigene Arbeitszeit. Den entsprechenden Urlaubsanspruch können Sie nach folgender Formel errechnen:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
  • Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
  • Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
  • Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
  • Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen