PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Wenn Arbeitnehmern nach bestandener Probezeit doch gekündigt wird

Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, einigt sich normalerweise mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit. Diese gilt je nach Arbeitsvertrag bis zu 6 Monate. Erklärt der Arbeitgeber gegenüber einem noch in der Probezeit befindlichen Kollegen kurz vor Ende dieser Zeit, er werde selbstverständlich „übernommen“, und kündigt er das Beschäftigungsverhältnis dann trotz entsprechender Ankündigung kurz vor Ende der Probezeit trotzdem, kann die Kündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens treuwidrig und deshalb nach § 242 BGB nichtig sein.

Friederike Becker-Lerchner

05.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmer erhält Kündigung während der Probezeit

Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit dem 15.6.2023 bei seinem Arbeitgeber, einer Rückversicherung, beschäftigt. Er war auf Basis eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt und arbeitete als Jurist in der Abteilung Recht & Compliance. Sein Arbeitsvertrag beinhaltete eine 6-monatige Probezeit. Unterschrieben worden war der Vertrag vom Abteilungsdirektor, der gleichzeitig der Vorgesetzte des Arbeitnehmers war. Dieser verfügte über Prokura. Ca. 4 Wochen vor Ende der Probezeit versicherte der Vorgesetzte dem Arbeitnehmer während eines Gesprächs auf dessen Nachfrage hin, dass er am Ende der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werde. Der Arbeitnehmer brachte in dem entsprechenden Gespräch seine Freude darüber zum Ausdruck. Doch es kam anders: Dem Arbeitnehmer wurde nach Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) kurz vor Ende der Probezeit gekündigt. Das Gericht hielt die Probezeitkündigung für nicht wirksam.

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