Arbeitnehmer erhält Kündigung während der Probezeit
Der Fall: Der Arbeitnehmer war seit dem 15.6.2023 bei seinem Arbeitgeber, einer Rückversicherung, beschäftigt. Er war auf Basis eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt und arbeitete als Jurist in der Abteilung Recht & Compliance. Sein Arbeitsvertrag beinhaltete eine 6-monatige Probezeit. Unterschrieben worden war der Vertrag vom Abteilungsdirektor, der gleichzeitig der Vorgesetzte des Arbeitnehmers war. Dieser verfügte über Prokura. Ca. 4 Wochen vor Ende der Probezeit versicherte der Vorgesetzte dem Arbeitnehmer während eines Gesprächs auf dessen Nachfrage hin, dass er am Ende der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werde. Der Arbeitnehmer brachte in dem entsprechenden Gespräch seine Freude darüber zum Ausdruck. Doch es kam anders: Dem Arbeitnehmer wurde nach Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) kurz vor Ende der Probezeit gekündigt. Das Gericht hielt die Probezeitkündigung für nicht wirksam.