LESERFRAGE

Welches sind die Beteiligungsrechte bei einer internen Stellenausschreibung?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

25.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Müssen wir als Personalrat bei jeder internen Stellenausschreibung beteiligt werden – auch wenn die Stelle nur vorübergehend besetzt werden soll?

Maria Markatou: Ja – auch vorübergehende Besetzungen benötigen Ihre Beteiligung!

Als Personalrat haben Sie bei der Stellenausschreibung ein Beteiligungsrecht – unabhängig davon, ob es sich um eine unbefristete, befristete oder nur vorübergehende Besetzung handelt. Dieses Recht ergibt sich aus den Personalvertretungsgesetzen der Länder (z. B. § 73 Ziffer 2 LPVG NRW) sowie aus der Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) (Bundesverwaltungsgericht, 19.12.2023, Az. 5 P 6.22).

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