Frage: Müssen wir als Personalrat bei jeder internen Stellenausschreibung beteiligt werden – auch wenn die Stelle nur vorübergehend besetzt werden soll?
Maria Markatou: Ja – auch vorübergehende Besetzungen benötigen Ihre Beteiligung!
Als Personalrat haben Sie bei der Stellenausschreibung ein Beteiligungsrecht – unabhängig davon, ob es sich um eine unbefristete, befristete oder nur vorübergehende Besetzung handelt. Dieses Recht ergibt sich aus den Personalvertretungsgesetzen der Länder (z. B. § 73 Ziffer 2 LPVG NRW) sowie aus der Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) (Bundesverwaltungsgericht, 19.12.2023, Az. 5 P 6.22).