AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Welches Recht gilt, wenn der Arbeitsort wechselt?
In der Europäischen Union gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das nutzen einige Arbeitnehmer, indem sie in mehreren EU-Ländern tätig sind. In solchen Fällen stellt sich dann die Frage, welches Recht auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Hierbei gilt u. a. das Übereinkommen von Rom, dass bei Arbeit in mehreren Staaten die freie Wahl des anzuwendenden Rechts durch die Parteien eingeschränkt ist. Im Folgenden hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, wie das anwendbare Recht bei einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes zu bestimmen ist (11.12.2025, Rs. C-485/24).
Friederike Becker-Lerchner
16.01.2026
·
3 Min Lesezeit
Arbeitsvertrag regelt Anwendbarkeit luxemburgischen Rechts
Der Fall: Der Arbeitgeber, ein in Luxemburg ansässiges Transportunternehmen, stellte einen französischen Staatsangehörigen als Fahrer ein. In dessen Arbeitsvertrag einigten sich die Parteien auf die Anwendbarkeit des luxemburgischen Rechts. Vereinbart wurde zudem, dass der Arbeitnehmer in mehreren europäischen Ländern, so z. B. auch in Frankreich, Transporte durchführen sollte.
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