Je qualifizierter der Auszubildende, desto mehr verdient er
Was angemessen ist, hängt von der jeweiligen Ausbildung und dem Ausbildungsjahr ab. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vergütung entsprechend dem Ausbildungsfortschritt mindestens einmal jährlich zu erhöhen (§ 17 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)).
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