SCHWERPUNKTTHEMA
Welche Vorschläge Sie Ihrem Arbeitgeber unterbreiten können
Das Jahr 2024 war von Insolvenzen geprägt. Es sind so viele Unternehmen „pleitegegangen“ wie seit 10 Jahren nicht mehr. Laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl der Insolvenzen um 16,8 %. Zusätzlich kämpfen viele weitere Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Konsequenz davon ist, dass viele Arbeitgeber versuchen, die Personalkosten zu reduzieren. Einige greifen dabei sehr schnell zu betriebsbedingten Kündigungen. Das ist juristisch häufig gar nicht in Ordnung; dennoch wird es in der Praxis durchgewunken. Als Betriebsrat sollten Sie sich deshalb aktiv dafür einsetzen, dass Ihr Arbeitgeber mildere Mittel nutzt und an anderen Stellschrauben dreht. Erfahren Sie im Folgenden, mit welchen weniger einschneidenden Mitteln Ihr Arbeitgeber zumindest zunächst versuchen kann, Personalkosten zu sparen.
Friederike Becker-Lerchner
14.02.2025
·
5 Min Lesezeit
Hat Ihr Arbeitgeber schon alle Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeit genutzt?
Flexible Arbeitszeit schafft Flexibilität. In wirtschaftlich guten Zeiten bauen Ihre Kollegen ein Arbeitszeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto auf. In Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber weniger Aufträge hat, kann er die Kollegen auffordern, die Plusstunden ihres Arbeitszeitkontos abzubauen. Sie bleiben stunden- oder tageweise dem Arbeitsplatz fern und erhalten die vereinbarte Vergütung.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber