IHRE FRAGE

Welche Fristen gelten für die Probezeitkündigung?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

02.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Uns liegt eine Probezeitkündigung vor, in der einem Mitarbeiter 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit gekündigt wurde. Die Probezeit endet am 30.04.2025. Dem Mitarbeiter wurde nun aber in der Probezeit zum 31.05.25 gekündigt. Kann diese Kündigung in Probezeit ausgesprochen werden, auch wenn der Mitarbeiter dann über die Probezeit hinaus beschäftigt wird? Oder wird die Probezeitkündigung unwirksam, da über die Probezeit hinaus gearbeitet wird (wie z. B. bei befristeten Verträgen und nur ein Tag nach Vertragsablauf gearbeitet werden muss, um zu entfristen)?

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