SCHWERPUNKTTHEMA

Welche Folgen die Pflichtverletzung eines Betriebsrats haben kann

Es gibt immer mal Streit – nicht nur zwischen Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin und Betriebsrat, sondern auch innerhalb des Gremiums. Das kommt in den besten Familien vor. Je nach Schwere werden sich die Betroffenen fragen: Und jetzt? Können wir den Störenfried „entfernen“? Gerade Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber greifen schnell zu scharfen Geschützen. Sie stellen einen Antrag auf Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern aus dem Gremium. Ganz so einfach ist das allerdings nicht.

Friederike Becker-Lerchner

16.10.2026 · 5 Min Lesezeit

Diese Folgen stehen im Raum

Wenn ein Betriebsratsmitglied eine Pflicht verletzt, kann das verschiedene, teilweise sehr schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Denkbar sind ein Ausschluss aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG), eine Abmahnung oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie im Fall der Verletzung der Schweigepflicht sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

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