Diese Folgen stehen im Raum
Wenn ein Betriebsratsmitglied eine Pflicht verletzt, kann das verschiedene, teilweise sehr schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Denkbar sind ein Ausschluss aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG), eine Abmahnung oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie im Fall der Verletzung der Schweigepflicht sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe.