Frage: Eine unserer Kolleginnen hat vor knapp einem Jahr ein Kind bekommen und ist danach für 2 Jahre in Elternzeit gegangen. Nun hat sie unseren Arbeitgeber darüber unterrichtet, dass sie erneut schwanger ist. Zudem hat sie gesagt, dass sie nach der Geburt erneut Elternzeit nehmen möchte. Wie funktioniert das mit der noch laufenden Elternzeit?
Antwort: Ihre Kollegin kann die laufende Elternzeit vorzeitig beenden
Die erste Elternzeit läuft grundsätzlich trotz der Geburt eines zweiten Kindes unverändert weiter, sodass die zweite Elternzeit frühestens nach Ablauf der ersten Elternzeit beginnen kann. Ihre Kollegin kann die laufende Elternzeit jedoch 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin für das zweite Kind abbrechen, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung in Anspruch zu nehmen. Dazu benötigt sie auch nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Die Kollegin hat Ihren Arbeitgeber lediglich rechtzeitig über die Beendigung der Elternzeit zu unterrichten (§ 16 Abs. 3 BEEG).